In vielen Fällen benötigen Sie ein Gutachten über den Verkehrswert nach dem Baugesetzbuch, zum Beispiel:
• Schenkung / Erbschaft
• Bewertung in Familiensachen, z. B. Scheidung
• Vermögensübersicht / Vermögensauseinandersetzung /
strategische Vermögensplanung
• Verkehrswertermittlung für steuerliche Zwecke
• Kauf / Verkauf
Inhalt des Verkehrswertgutachtens ist die Ermittlung des Verkehrswertes.
Nur Gutachten die den Vorschriften des § 194 BauGB und den Vorschriften der Wertermittlung folgen, dürfen als Verkehrswertgutachten bezeichnet werden.
Neben dem Resultat ist der Empfänger eines Gutachtens
auch daran interessiert, auf welchem Weg der Sachverständige zu dem
Ergebnis gelangt ist.
Im Laufe der Nutzung einer Immobilie entstehen vielfältige Fragen bei Ankauf, Vermietung, Nutzung, Modernisierung, Verkauf und ggf. Abriss, zum Beispiel:
• Markteinschätzung
• Due Diligence (kaufmännisch, rechtlich, technisch)
• Begleitung von technischen Detailprüfungen
• Prüfung der Genehmigungssituation
• Vorschläge für Entwicklungsmöglichkeiten (Nachverdichtung)
• Erstellung eines Businessplans oder einer Wirtschaftlichkeitsberechnung
• Erstellung einer Bestandsübersicht (Einzelimmobilie oder Portfolio)
• Ermittlung von Wertsteigerungspotentialen